Zum Inhalt springen

Rahmenwerke & Standards

BarrierefreiheitsstärkungsgesetzBFSG

Deutschlands Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — die nationale Umsetzung des European Accessibility Act, seit dem 28. Juni 2025 in Kraft für verbraucherorientierte Produkte und Dienstleistungen einschließlich E-Commerce.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen erfasste Produkte und Dienstleistungen — von Selbstbedienungsterminals über Onlineshops bis zum Verbraucher-Banking — barrierefrei sein; in der Praxis gemessen an der EN 301 549 und den dahinterliegenden WCAG-Kriterien. Dienstleister müssen zudem öffentlich und in barrierefreier Form beschreiben, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt (BFSG § 14 mit Anlage 3).

Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist verbraucherorientiert: Ausschließlich im B2B-Verhältnis erbrachte Dienstleistungen sind nicht erfasst, und Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz — sind für Dienstleistungen ausgenommen (nicht für Produkte, die sie in Verkehr bringen). Die Marktüberwachungsbehörden der Länder überwachen die Einhaltung. Viele Organisationen außerhalb des Pflichtbereichs folgen dem Maßstab des BFSG dennoch freiwillig, weil öffentliche Auftraggeber an parallele Regeln gebunden sind und dies von ihren Partnern erwarten.

Verwandte Konzepte